„Einmal ein Wiener Schnitzel, aber bitte statt dem Salat eine Portion Pommes“. Ein Satz, den Gastronomen in dieser oder ähnlicher Form oft zu hören bekommen. Sind ja Geschmäcker bekanntlich verschieden, die Wünsche der Gäste vielfältig und ist der Gast ja schließlich König. War diese (Sonder-)Wunscherfüllung bisher kein Problem, sei diese, einer österreichischen Tageszeitung zufolge, nun mit neuen EU-Verordnungen in Gefahr. Denn, so liest man, trete ab Jänner 2016 eine neue „EU-Schikane“ in Kraft, welche vorschreibt, die Nährwerttabelle auf Speisekarten zu drucken und die nun Schluss macht mit Sonderwünschen.
Dass dieses Gerücht große Verunsicherung und Ärger verursacht, ist nachvollziehbar. Würden diese Veränderungen doch nicht nur das Ende von Sonderwünschen bedeuten, sondern vor allem einen Mehraufwand für die heimischen Gastronomen. Denn diese müssten, der Verordnung zufolge, in ihrer Speisekarte neben den Gerichten auch deren Nährwert auf 100 Gramm genau ausweisen – abgesehen von Kaugummi und natürlichem Mineralwasser. Ein Ende der gastronomischen Freiheit, der Sonderwünsche und ein „Auftischen der Lebensmittelindustrie von Fertigprodukten“, wie man weiter in besagter Tageszeitung lesen kann.
Doch was ist dran an diesem Gerücht? Beinhaltet die neue Lebensmittelinformationsverordnung (kurz: LMIV) tatsächlich auch die verpflichtende Nährwertangabe für unverpackte Lebensmittel?
Eine Nährwertkennzeichnung ist ab 13. 12. 2016 nur für verpackte Lebensmittel verpflichtend! Diese schreibt vor, dass verpackte Lebensmittel EU-weit mit einer standardisierten Nährwerttabelle zu versehen sind.
Obwohl die Nährwertkennzeichnung noch fakultativ ist, ist diese bereits bei einer Vielzahl von verpackten Lebensmitteln zu finden und für die meisten Konsumenten bereits ein vertrauter Anblick. Hierbei handelt es sich um eine tabellarische Darstellung der sieben wichtigsten Nährwerte, welche das jeweilige Lebensmittel pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Ab Dezember 2016 ist EU-weit die Kennzeichnung der sogenannten „Big Seven“ verpflichtend:
1. Brennwert
2. Fett
3. gesättigte Fettsäuren
4. Kohlenhydrate
5. Zucker
6. Eiweiß
7. Salz
Durch diese einheitliche und standardisierte Form können die Konsumenten einfacher diverse Produkte hinsichtlich des Mehrwertgehaltes vergleichen. Davon sind übrigens nicht nur Kaugummi und natürliches Mineralwasser ausgenommen, auch bei einigen anderen Fällen von verpackten Lebensmitteln gibt es eigene Regelungen hinsichtlich des Ausweises von Nährwerten. Diese hat die Wirtschaftskammer auf ihrer Website zusammengefasst.
Wie bereits betont, bezieht sich diese Verpflichtung jedoch nur auf verpackte und nicht auf unverpackte Lebensmittel, betrifft folglich auch keine Gastronomiebetriebe und Speisekarten. Das Schnitzel mit Pommes statt Salat oder mehr Panier ist also nach wie vor möglich.
Dies wurde auch klar vom Bundesministerium für Gesundheit ausgesprochen:
„Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel sieht vor, dass ab 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel mit einer Nährwertinformation zu versehen sind. Für unverpackte Lebensmittel ist eine verpflichtende Nährwertinformation hingegen nicht vorgesehen. Eine solche Verpflichtung kann gemäß Art. 44 der EU-Verbraucherinformationsverordnung nur auf Grund einer nationalen Regelung festgelegt werden. In Österreich ist es derzeit allerdings nicht geplant, nationale Vorschriften betreffend eine verpflichtende Nährwertinformation für unverpackte Lebensmittel zu erlassen.
(Zitat aus dem Schreiben des Bundesministerium für Gesundheit vom 09.03.2015 mit Betreff: „Klarstellung zur Nährwertkennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln“)
Auch die Wirtschaftskammer betont auf ihrer Website, dass Nährwerte nicht in der Speisekarte angegeben sein müssen.
Wie das Bundesministerium für Gesundheit klarstellte, bedarf es zur Durchsetzung von Nährwertangaben auf Speisekarten, beziehungsweise bei unverpackten Lebensmittel, einen nationalen Beschluss, der in Österreich derzeit nicht geplant ist. Doch selbst in diesem Fall, oder aber auch wenn Sie als Gastronom für Ihre Gäste dieses Service anbieten wollen, ist die zusätzliche Ausweisung von Nährwerten auf der Speisekarte mit FoodNotify völlig mühelos. Denn alle der drei angeboten Pakete enthalten die Funktion, neben den ohnehin verpflichtend anzuführenden Allergenen, auch die enthaltenen Nährwerte anzuzeigen. Diese können per Mausklick bei Bedarf automatisch auf die personalisierte Speisekarte hinzugefügt werden