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Die verpflichtende Nährwerttabelle nach der LMIV | FoodNotify Gastro Blog

Geschrieben von Claudia Höller | 14.03.16 23:00

Neben der Allergenkennzeichnung für lose Ware gehört die verpflichtende Nährwerttabelle auf verpackter Ware wohl zu den größten Änderungen der LMIV. Also die Angabe auf Lebensmitteln, wie viel von bestimmten Nährstoffen in einem Produkt enthalten sind. Statt den 14 Hauptallergenen werden in hier die sogenannten „Big 7“ an die Oberfläche „gezerrt“ und dem Konsument präsentiert. Wir haben die verpflichtenden Änderungen zusammengefasst und hinterfragt, was die Nährwerttabelle tatsächlich für den Konsumenten bringt!

Aus alt mach’ neu: Die neue Nährwertdeklaration

Eigentlich ist sie ja schon ein ganz vertrauter Anblick: die kleine, manchmal auch größere, Tabelle auf der Verpackung eines Produkts. In welcher unterschiedliche Nährwerte aufgelistet sind und aus der ersichtlich wird, wie viel davon in besagtem Produkt enthalten sind. Zahlreiche Lebensmittelhersteller haben sich bereits für die Nährwerttabelle auf ihren Produkten entscheiden. Und das, obwohl im Falle der Nährwerttabelle sogar eine fünfjährige Übergangsfrist festgelegt wurde und die Umsetzung erst ab 13. Dezember 2016 verpflichtend wird.

Was aber muss ab Ende 2016 konkret anders sein als bisher?

Aus 4 und 8 wird 7:

Wurde bislang ein Produkt freiwillig mit nährwertbezogenen Angaben ausgestattet, konnte zwischen der sogenannten Variante „Small 4“ und „Big 8“ gewählt werden. Und weil Kompromisse offenbar so schön sind (oder festgestellt wurde, dass sieben, aber dafür wirklich alle sieben, Nährstoffe relevant sind), wurden die nun die sogenannten „Big 7“ ins Leben gerufen. Die nun in einer bestimmten Reihenfolge und tabellarisch anzuführen sind.

Aus freiwillig wird verpflichtend:

Natürlich, in seltenen Fällen war auch „früher“ die Nährwertdeklaration verpflichtend. Wenn beispielsweise ein Lebensmittel mit einem bestimmten Nährstoff angereichert wurde, oder mit dem Vorhandensein (oder kaum Vorhandenseins) eines Nährstoffes geworben wurde. Wie beispielsweise „zuckerarm“ oder „reich an Ballaststoffen“. Ab 13. Dezember 2016 müssen nun alle verpackten Lebensmittel mit der Nährwerttabelle versehen werden. Wobei auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Aus Natrium wird Salz:

Da der Natriumgehalt eines Lebensmittels weitgehend auf Salz beruht, wurde zu Gunsten der Verbraucherfreundlichkeit festgelegt, dass Natrium nun in Salz anzugeben sei. Eine Umrechnung muss also erfolgen: Salz = Natrium x 2,5

 

Die Nährwerttabelle nach den Vorschriften der LMIV:

7 Nährwerte müssen nun tabellarisch in der Nährwerttabelle pro 100g bzw. 100ml angegeben sein.

Jedes verpackte Produkt muss Angaben zu sieben Nährwerten enthalten. Diese müssen tabellarisch, in der immer gleichen Reihenfolge, wiedergegeben werden und auf 100g oder 100ml bezogen sein. Warum? Damit sich der Konsument schnell zu recht findet und zwischen den Produkten leicht vergleichen kann.

Die „Big 7“

  1. Energie/Brennwert

  2. Fett

  3. gesättigte Fettsäuren

  4. Kohlenhydrate

  5. Zucker

  6. Eiweiß

  7. Salz

Zusammengefasst: So muss die Nährwerttabelle aussehen:

  • Angabe der „Big 7“

  • Tabellarisch (außer der Platz lässt es nicht zu)

  • Nährwerte pro 100 Gramm oder 100 Milliliter (Energie in kJ oder kcal)

  • Die Schriftgröße muss bei Kleinbuchstaben min. 1,2 mm groß sein. Bei Großbuchstaben und Buchstaben mit Unter- oder Oberstrich (d oder y) sollte sie größer sein. Hierbei geht’s um gute Sichtbar- und Lesbarkeit! Daher sollte der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund auch hoch genug sein.

Fleißaufgabe: Diese Angaben sind außerdem noch zugelassen!

Wie schon die frühzeitige Umsetzung der Nährwerttabelle zeigt und wie Regelungen zu weiteren freiwilligen Angaben noch weiter belegen: der Eifer Konsumenten hinsichtlich der Nährwerte in den Produkten zu informieren, ist offenbar groß. Klar, denn die Inhaltsstoffe können ja auch genau DER Punkt sein, warum die Konsumenten dann doch zum Joghurt der Marke X als der Marke Y greifen. So geben auch Gastronomen sicher gerne an, dass ihr Fleisch aus regionaler, biologischer Haltung kommt.

Einerseits können Sie mehr Nährwertangaben machen. So ist die Angaben von einfach und mehrfach ungesättigten Fettsäuren, mehrwertigen Alkoholen, Stärke, Ballaststoffen, Vitaminen (berechnet in mg oder μg) und Mineralstoffen (berechnet in mg oder μg) erlaubt.

Andererseits dürfen Sie ergänzend zu der Angabe von 100 ml bzw. Gramm auch die Nährwertmenge pro Portion drucken. Wichtig ist, dass die Größe der Portion sowie die Anzahl der Portionen in der Lebensmittelverpackung ebenfalls angeführt werden.

Wann Sie keine Nährwerttabelle auf Ihre Produkte geben müssen!

  • Wenn Sie Produkte verkaufen, die von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen sind. Dies gilt beispielsweise für Kräuter, Gewürze, Tafelsüßen, Hefe, Kaugummi oder Gelatine. Auf der Website der WKO finden Sie eine detaillierte Liste der ausgenommenen Produkte!

  • Wenn Sie verpackte Produkte verkaufen, deren größte Oberfläche weniger als 25cm2 besteht.

  • Wenn Sie Direktvermarkter sind und daher folgende Aussage auf Sie zutrifft: „Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben. (Zitat aus der LMIV auf www.agrarheute.com)

  • Wenn Sie lose Ware verkaufen. Anders als ein Gerücht über verpflichtende Nährwerttabellen auf Speisekarten besagte, sind die Angaben nur für verpackte Ware verpflichtend. Speisekarten bleiben also nach wie vor schlank und übersichtlich. Sie sind unsicher, ob Ihr Produkt verpackt oder lose ist? Im Artikel „Wann handelt es sich bei Lebensmittel um verpackte Lebensmittel?“ finden Sie die Antwort!

Die Vorteile der Nährwerttabelle für Konsumenten

Im Fall der Allergenkennzeichnung liegt die Notwendigkeit oder der Vorteil klar auf der Hand: Weil, und davon war ja schon mal die Rede, es einem Allergiker egal ist, ob das Lebensmittel nun verpackt oder lose ist. Denn die Allergene lösen so oder so eine Allergie aus. Was aber bringt die Nährwerttabelle? Welche Vorteile hat hier der Konsument?

  • Ein einfacher Vergleich der Produkte wird ermöglicht

Die Nährwerttabelle ermöglicht dem Konsumenten auf einen Blick zu erfassen, welche Nährstoffe ein Produkt enthält. Dank der einheitlichen Angaben, Reihenfolge und Menge können Produkte viel einfacher miteinander verglichen werden als früher.

  • Bei Angabe von Referenzengen: Die Einordnung des Nährstoffgehalts eines Produkts wird erleichtert

Zusätzlich zum Nährstoffgehalt der „Big 7“, kann dieser auch als Prozentsatz von festgelegten Referenzmengen (RM) im Verhältnis zu 100 g bzw. 100 ml oder pro Portionsgröße angegeben werden. Damit wird ersichtlich, inwieweit ein Produkt zum durchschnittlichen Tagesbedarf eines Erwachsenen (bezogen auf 8400 kJ/2000 kcal) beiträgt. Die EU hat diese Referenzmengen an den Ernährungsempfehlungen für Frauen orientiert und daraus Referenzmengen für Energie und ausgewählte Nährstoffe abgeleitet.

Wird eine Angabe zu Referenzmengen gemacht, muss diese immer für den Brennwert und alle Nährstoffe gemacht werden und mit folgender Angabe versehen werden: „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400 kJ/2000 kcal)“. Wird die Referenzmenge pro Portion angegeben, muss zusätzlich auch die Kalorienangabe pro 100 g bzw. 100 ml erfolgen, damit Verbraucher, unabhängig von der Portionsgröße, den Energiegehalt bei Referenzmengen erfahren. Diese Referenzmengen können entweder Teil der Nährwerttabelle sein oder auf die Vorderseite der Verpackung platziert werden.

Eines gilt es jedoch zu beachten: Referenzmengen sind lediglich eine Orientierungshilfe, die Verbrauchern helfen soll, übliche Verzehrmengen eines Lebensmittels besser einzuordnen. Es handelt sich nur um Schätzungen (und nicht exakte Werte) für gesunde Personen und soll daher nicht als Ernährungsempfehlungen für Einzelpersonen missverstanden werden.